Na, mal wieder am Rumlabern?Yuki hat geschrieben:Also ich wehr mich natürlich mit Hand & Fuß bei sowas, egal was mir da jemand empfiehlt und was dabei Schlimmeres passieren kann.
Ein erschreckend korrektes Urteil
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Zum Thema, ein Fall aus Berlin, der auch im Heise-Artikel auftaucht, wo eine Bewährungsstrafe für drei "Jugendliche" aus "arabischen und türkischen Familien", die die Vergewaltigung erst nach einer Fahndung per Überwachungskamera, DNA-Spuren und langer Taktiererei zugegeben haben, für Ärger gesorgt hat. Eine junge Frau stand unter Einfluss von Ecstasy und K.O.-Tropfen, bevor sie vergewaltigt wurde.
Warum gab es keinen Schuldspruch wegen Vergewaltigung? Bei der Frage wurde auf den Zustand der Frau verwiesen, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Sie sei psychisch nicht zur Abwehr in der Lage gewesen, sie sei – juristisch gesehen - widerstandsunfähig gewesen. Die Angeklagten hätten das ausgenutzt. Weniger Strafe als bei einem Schuldspruch wegen Vergewaltigung ist bei einem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person, bei dem es zum Eindringen in den Körper kam, jedoch nicht verbunden. Nach dem Erwachsenenstrafrecht drohen jeweils zwei bis 15 Jahre Haft. Für die Täter vom Spielplatz galt jedoch das mildere Jugendstrafrecht.
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schlimm, schlimm die arme frau traumatisiert (keiner kann sagen wie lange) und die männer nur auf bewährung. jetzt kann sie denen jederzeit wieder irgendwo über den weg laufen.
äffle: "was isch groß?" - pferdle: "stuttgart!" - äffle: "was isch größer?" - pferdle: "der neckar!" - äffle: "und was isch am größten?" - pferdle: "hmm, spätzle und linsen!"
- sweetlemon
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So wird es Mädchen im Allgemeinen auch durch Lehrerinnen, Eltern usw. vermittelt. Deswegen wundert mich das Urteil doch.Nahaufnahme hat geschrieben:Das widerspricht eigentlich allem, was Polizei und Opferverbände sonst empfehlen, nämlich sich nicht zu stark zu wehren, wenn man dem Täter körperlich unterlegen ist, um stärkere Verletzungen zu vermeiden.
- Sylvio Constabel
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